Studien und Daten Gehalt in Stellenanzeigen
Über Geld wird geredet. Genannt wird es selten.
In 74 % der 15.934 ausgewerteten Stellenanzeigen kommt die Bezahlung vor. Ein nachprüfbarer Betrag steht in 25 %. Dazwischen liegen 49,1 Prozentpunkte, gefüllt mit Formeln wie attraktive Vergütung. Seit dem 7. Juni 2026 haben Bewerberinnen und Bewerber in der EU einen Anspruch darauf, das Einstiegsentgelt zu erfahren.
Herausgegeben von Maciej Giedzinski · veröffentlicht am
Zwischen Ankündigung und Angabe liegen 49,1 Prozentpunkte.
Du darfst die Zahl verlangen, bevor du ins Gespräch gehst.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 gibt Bewerbern in Artikel 5 das Recht, das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne zu erfahren. Die Frist, bis zu der die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen mussten, lief am 7. Juni 2026 ab.
Wichtig für die Einordnung dieser Zahlen: Der Rechtstext schreibt nicht vor, dass der Betrag in der Anzeige stehen muss. Er nennt mehrere Wege, wie beispielsweise in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise. Eine Anzeige ohne Betrag verstößt also nicht automatisch gegen die Richtlinie. Sie verschiebt die Auskunft nur auf einen Zeitpunkt, an dem du fragen musst.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Eine Rückfrage nach dem Einstiegsentgelt ist kein Fauxpas mehr, sondern das Wahrnehmen eines Rechts. Und umgekehrt darf dich niemand mehr nach deinem bisherigen Gehalt fragen, auch das steht in derselben Vorschrift.
Quelle: Richtlinie (EU) 2023/970, EUR-Lex. Wortlaut geprüft am 20. September 2026.
In Berlin steht die Zahl mehr als doppelt so oft da wie in Bayern.
- Berlin45 %
- Mecklenburg-Vorpommern33 %
- Bremen32 %
- Niedersachsen29 %
- Hamburg28 %
- Sachsen-Anhalt27 %
- Sachsen26 %
- Hessen25 %
- Thüringen24 %
- Brandenburg23 %
- Nordrhein-Westfalen23 %
- Rheinland-Pfalz23 %
- Schleswig-Holstein23 %
- Baden-Württemberg22 %
- Bayern19 %
| Bundesland | Betrag genannt | Bezahlung erwähnt | Abstand | Anzeigen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 45 % | 78 % | 33,8 | 743 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 33 % | 76 % | 43,3 | 358 |
| Bremen | 32 % | 77 % | 45,3 | 236 |
| Niedersachsen | 29 % | 75 % | 46,3 | 1.541 |
| Hamburg | 28 % | 73 % | 45,5 | 398 |
| Sachsen-Anhalt | 27 % | 73 % | 45,9 | 396 |
| Sachsen | 26 % | 73 % | 46,3 | 839 |
| Hessen | 25 % | 74 % | 48,9 | 1.078 |
| Thüringen | 24 % | 74 % | 49,2 | 435 |
| Brandenburg | 23 % | 70 % | 46,5 | 449 |
| Nordrhein-Westfalen | 23 % | 75 % | 52,2 | 3.199 |
| Rheinland-Pfalz | 23 % | 68 % | 45,7 | 706 |
| Schleswig-Holstein | 23 % | 74 % | 50,9 | 521 |
| Baden-Württemberg | 22 % | 74 % | 52,1 | 2.296 |
| Bayern | 19 % | 72 % | 52,7 | 2.509 |
Anteil der Anzeigen mit nachprüfbarem Betrag, Bundesländer mit mindestens 200 ausgewerteten Anzeigen. Abstand in Prozentpunkten zwischen erwähnter und bezifferter Bezahlung. Stand September 2026.
Wo mit den Händen gearbeitet wird, steht die Zahl häufiger da.
- spricht über Bezahlung
- nennt einen Betrag
- Abstand als Zahl rechts
- Logistik und Transport39,9
- Handwerk und Technik39,6
- Einstieg und Wechsel41,6
- Weitere Berufe45,9
- Büro und Organisation47,6
- IT und Daten44,6
- Erziehung und Soziales57,5
- Gesundheit und Pflege55,3
- Finanzen und Zahlen63
- Marketing, Medien und Design44,8
- Verkauf und Kundenkontakt44
- Gastronomie und Hotel54
| Fachbereich | Betrag genannt | Bezahlung erwähnt | Abstand | Anzeigen |
|---|---|---|---|---|
| Logistik und Transport | 42 % | 82 % | 39,9 | 809 |
| Handwerk und Technik | 41 % | 80 % | 39,6 | 1.865 |
| Einstieg und Wechsel | 33 % | 75 % | 41,6 | 286 |
| Weitere Berufe | 31 % | 77 % | 45,9 | 207 |
| Büro und Organisation | 26 % | 73 % | 47,6 | 2.618 |
| IT und Daten | 24 % | 69 % | 44,6 | 1.220 |
| Erziehung und Soziales | 22 % | 80 % | 57,5 | 1.613 |
| Gesundheit und Pflege | 20 % | 76 % | 55,3 | 3.251 |
| Finanzen und Zahlen | 19 % | 82 % | 63 | 914 |
| Marketing, Medien und Design | 17 % | 62 % | 44,8 | 1.406 |
| Verkauf und Kundenkontakt | 16 % | 60 % | 44 | 1.214 |
| Gastronomie und Hotel | 15 % | 69 % | 54 | 531 |
Alle zwölf Fachbereiche der Erhebung, sortiert nach dem Anteil mit Betrag. Stand September 2026.
Von 82 % bis 3 %, im selben Land.
- Produktionshelfer82 %
- Lagerist71 %
- Mechatroniker63 %
- Industriemechaniker57 %
- Heilerziehungspfleger56 %
- Maler und Lackierer55 %
- Projektmanager53 %
- Gabelstaplerfahrer53 %
- Ingenieur Maschinenbau52 %
- Altenpfleger50 %
- Kassierer3 %
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte4 %
- Verkäufer5 %
- KFZ-Serviceberater5 %
- Tagesmutter5 %
- Apotheker6 %
- Zahnmedizinische Fachangestellte6 %
- Notfallsanitäter7 %
- Content-Manager7 %
- Lehrer9 %
Ausgewertet sind 122 Berufe mit mindestens 50 Anzeigen, die vollständige Liste steht in der CSV je Beruf. Das Muster dahinter ist deutlich: Je knapper die Arbeitskräfte und je standardisierter die Tätigkeit, desto eher steht der Betrag in der Anzeige.
Drei Fälle, drei Antworten.
Die Zahl kommt aus der Anzeige, nicht aus der Fantasie.
Fragt eine Stellenanzeige nach der Gehaltsvorstellung, greift der Generator die Anforderung auf und setzt sie in den Schlussabsatz. Steht in der Anzeige selbst eine Spanne, wird sie berücksichtigt statt überschrieben. Was der Generator nicht tut: eine Summe erfinden, die weder du noch die Anzeige genannt hast. Dieselbe Regel gilt für Kennziffer und Eintrittstermin.
Anschreiben kostenlos schreiben oder alle Kennzahlen der Erhebung ansehen.
Wie gezählt wurde.
- Dieselbe GrundlageKeine eigene Erhebung, sondern eine Auswertung der Stellenanzeigen-Analyse: 15.934 aktuelle Anzeigen aus 135 Berufen, abgerufen über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.
- Zwei getrennte ZählungenAls Erwähnung gilt jeder Hinweis auf Bezahlung, auch ohne Zahl. Als Betrag gilt nur eine Summe, eine Spanne oder eine benannte Tarifgruppe, also eine Angabe, die sich nachrechnen lässt.
- MindestgrößenBundesländer erscheinen ab 200 ausgewerteten Anzeigen, Berufe ab 50. Damit bleiben 15 Bundesländer und 122 Berufe in der Auswertung.
- GrenzenDie Jobbörse der Bundesagentur bildet Handwerk, Pflege und Verwaltung stärker ab als Konzerne mit eigenem Karriereportal. Die Werte gelten für diesen Ausschnitt des Marktes.
Rohdaten mit allen Kennzahlen, frei nutzbar mit Quellenangabe (CC BY 4.0):
Gehalt und Stellenanzeige.
Wie viele Stellenanzeigen nennen ein Gehalt?
25 % der 15.934 ausgewerteten Anzeigen nennen einen nachprüfbaren Betrag, also eine Summe, eine Spanne oder eine konkrete Tarifgruppe. Über Bezahlung gesprochen wird dagegen in 74 % der Anzeigen, meist mit Formeln wie attraktive Vergütung oder leistungsgerechte Bezahlung. Zwischen beiden liegen 49,1 Prozentpunkte.
Muss ein Arbeitgeber das Gehalt in der Stellenanzeige angeben?
Nein, jedenfalls nicht zwingend in der Anzeige selbst. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 gibt Bewerbern in Artikel 5 einen Anspruch darauf, das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne zu erfahren. Wo diese Information steht, lässt der Rechtstext offen, er nennt ausdrücklich mehrere Wege: wie beispielsweise in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise. Die Anzeige ist also der einfachste, aber nicht der einzige zulässige Ort. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht lief am 7. Juni 2026 ab.
In welchem Bundesland stehen die meisten Gehaltsangaben?
In Berlin: 45 % der dortigen Anzeigen nennen einen Betrag. Am seltensten steht eine Zahl in Bayern mit 19 %. Ausgewertet sind 15.704 Anzeigen aus den 15 Bundesländern mit mindestens 200 Treffern.
Darf ich nach dem Gehalt fragen, bevor ich mich bewerbe?
Ja. Seit der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 haben Bewerber nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2023/970 einen Anspruch darauf, das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne zu erfahren, und zwar vor dem Vorstellungsgespräch. Umgekehrt darf der Arbeitgeber nicht mehr nach deinem bisherigen Gehalt fragen. Eine kurze Rückfrage bei der Ansprechperson aus der Anzeige ist damit kein Fauxpas mehr, sondern das Wahrnehmen eines Rechts.
Gehört die Gehaltsvorstellung ins Anschreiben?
Nur wenn die Anzeige ausdrücklich danach fragt. Dann gehört sie in den Schlussabsatz, als Jahresbrutto und gern als Spanne. Steht in der Anzeige selbst ein Betrag, orientierst du dich daran statt zu raten. Fehlt beides, lässt du die Zahl im Anschreiben weg und klärst sie im Gespräch. BewerbungGPT übernimmt eine geforderte Gehaltsangabe aus der Anzeige in den Schluss, erfindet aber keine Summe.