Arbeitslos gemeldet
Du bekommst Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bewirbst dich auf eine neue Stelle.
Arbeitslos gemeldet, von Arbeitslosigkeit bedroht oder auf Ausbildungssuche? Dann kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deine Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget erstatten, im Einzelfall auch Tools wie BewerbungGPT. Die eine Regel über allem: Der Antrag gehört vor den Kauf.
Das Vermittlungsbudget ist fest im Gesetz verankert, und auch nach der Grundsicherungsreform 2026 gibt es die Förderung weiter.
Das Vermittlungsbudget ist eine Förderung nach § 44 SGB III. Agentur für Arbeit und Jobcenter können damit Kosten übernehmen, die bei der Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung entstehen: von der Bewerbungsmappe über die Fahrt zum Vorstellungsgespräch bis zum Umzug für den neuen Job. Ob und wie viel gefördert wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Zur Einordnung: Die Grundsicherungsreform 2026 hat das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt und den Vermittlungsvorrang wieder eingeführt. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragst du danach genauso wie vorher.
Entscheidend ist, dass die Förderung für deine berufliche Eingliederung notwendig ist. Das prüft deine Vermittlungsfachkraft.
Du bekommst Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bewirbst dich auf eine neue Stelle.
Deine Kündigung liegt vor oder dein befristeter Vertrag läuft aus, und du hast dich arbeitsuchend gemeldet.
Du suchst eine versicherungspflichtige Ausbildung. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen um einen Ausbildungsplatz können gefördert werden.
Die Weisungen der Bundesagentur nennen außerdem Rehabilitanden und besondere Fälle wie Grenzgänger. Ob du dazugehörst, sagt dir deine Vermittlungsfachkraft.
Nicht förderfähig laut BA-Weisung: Wer ungekündigt und unbefristet beschäftigt ist und nur aus persönlichen Gründen wechseln möchte, etwa für ein höheres Gehalt oder einen anderen Wohnort, gilt nicht als von Arbeitslosigkeit bedroht.
Die Bundesagentur nennt Bewerbungskosten ausdrücklich, feste Eurobeträge nennt sie nicht: Was übernommen wird, legt jede Ansprechstelle selbst fest.
Digitale Bewerbungshilfen wie BewerbungGPT stehen nicht wörtlich in den Weisungen. Detaillierte Vorgaben zu einzelnen Fördermöglichkeiten gibt es dort aber ohnehin nicht, entschieden wird flexibel im Einzelfall. In vielen Fällen können deshalb auch Kosten für Bewerbungstools zählen: das Einmalpaket für 7,99 € einmalig (5 Anschreiben, 12 Monate gültig) oder Premium für 12,99 € pro Monat bzw. 79,99 € pro Jahr, im Jahresabo zahlst du 75,89 € weniger als für zwölf Monatszahlungen. Alle Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Ob dein konkreter Fall gefördert wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft.
Reisekosten sind ein eigener Posten im Vermittlungsbudget. Gut zu wissen, bevor du ein Ticket kaufst.
Ticket, Fahrt und bei weiter Anreise auch die Übernachtung können übernommen werden. Es gilt dieselbe Regel wie überall: erst beantragen, dann buchen. Mit einer nützlichen Ausnahme.
Der Ablauf ist einfacher, als er klingt. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst fragen, dann kaufen.
Vor dem Kauf, nicht danach: Erkläre kurz, wofür du das Tool brauchst. § 324 SGB III verlangt, dass der Antrag gestellt ist, bevor die Kosten entstehen. Rückwirkend wird nicht erstattet.
Tipp: Lass die Förderung in deiner Eingliederungsvereinbarung festhalten. Laut BA-Weisung gilt der Tag der Festlegung als Antragstag.
Online, schriftlich, persönlich oder telefonisch bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Die genauen Wege und eine fertige Muster-Formulierung findest du direkt unter diesen Schritten.
Kauf erst, wenn die Übernahme zugesagt ist. So gehst du kein Risiko ein: Ohne Bewilligung bleiben die Kosten sonst an dir hängen.
Nach dem Kauf bekommst du automatisch eine Rechnung per E-Mail, über unseren Zahlungsanbieter Stripe. Die reichst du als Nachweis ein. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, der Betrag ist der Endpreis.
Kopier die Muster-Formulierung, ersetze den Platzhalter und schick sie ab. Daneben siehst du, auf welchen Wegen sie ankommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Bewerbungsbemühungen möchte ich das Bewerbungstool BewerbungGPT (bewerbunggpt.de) nutzen, um professionelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Die Kosten betragen 7,99 Euro einmalig (Paket mit 5 Anschreiben, 12 Monate gültig) bzw. 12,99 Euro pro Monat oder 79,99 Euro pro Jahr im Premium-Zugang. Die genannten Beträge sind Endpreise, der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
Ich bitte um Übernahme dieser Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III. Den Zahlungsnachweis (Rechnung) reiche ich nach dem Kauf ein.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name, ggf. Kundennummer]
Erstattung, Beträge, Ablehnung: die Antworten auf die Fragen, die vor dem Antrag am häufigsten offen sind.
Nein, eine Garantie gibt es nicht. Auf das Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch, es ist eine Ermessensleistung: Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe Bewerbungskosten übernommen werden. Deshalb unbedingt vor dem Kauf fragen.
Feste bundesweite Beträge gibt es nicht, die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nennen keine Eurobeträge. Pauschalen legt jede Agentur bzw. jedes Jobcenter selbst fest: Einzelne Stellen setzen zum Beispiel 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung an, teils gedeckelt auf etwa 260 Euro im Kalenderjahr. Die Werte unterscheiden sich regional stark und sind Richtwerte aus der Verwaltungspraxis, keine gesetzlich festgelegten Summen. Wie hoch dein Rahmen ist, sagt dir deine Vermittlungsfachkraft verbindlich.
Nein. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit legen fest, dass die Förderung ausschließlich als Zuschuss gewährt wird, ein Darlehen ist ausgeschlossen. Zurückfordern kann die Behörde nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Angaben nicht gestimmt haben. Verbindlich steht das in deiner Bewilligung.
Die Behörde muss ihr Ermessen fehlerfrei ausüben und die Ablehnung begründen. Gegen den Bescheid kannst du schriftlich Widerspruch einlegen, nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Daneben hilft das Gespräch: Frag deine Vermittlungsfachkraft, welche Kosten in welcher Höhe förderfähig wären, und lass eine Zusage in der Eingliederungsvereinbarung festhalten.
Ja. Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III gibt es weiterhin. Die Grundsicherungsreform 2026 hat vor allem die Geldleistung umbenannt, aus dem Bürgergeld wurde das Grundsicherungsgeld, und den Vermittlungsvorrang wieder eingeführt. Die Förderung deiner Bewerbungskosten beantragst du danach genauso wie vorher bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
Ja. Bei jedem Kauf (Einmalpaket oder Premium) erhältst du automatisch eine Rechnung per E-Mail, die du beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit als Beleg einreichen kannst. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weil wir Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Der ausgewiesene Betrag ist der Endpreis.
Transparenz-Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung liegt bei deiner Vermittlungsfachkraft im Jobcenter bzw. in der Agentur für Arbeit, verbindliche Auskünfte bekommst du dort. Genannte Beträge sind Richtwerte aus der Verwaltungspraxis und unterscheiden sich regional. Grundlage dieser Seite sind § 44 und § 324 SGB III sowie die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2026.