# Vermittlungsbudget: Jobcenter kann Bewerbungskosten übernehmen

> Maschinenlesbare Fassung von https://bewerbunggpt.de/vermittlungsbudget (Stand 12.09.2026).
> Keine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall.

## Das Wichtigste in drei Sätzen

1. Das Vermittlungsbudget nach **§ 44 SGB III** ist eine **Ermessensleistung**: kein Rechtsanspruch, die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.
2. **Der Antrag gehört vor den Kauf** (§ 324 SGB III): Kosten, die schon entstanden sind, werden nicht rückwirkend erstattet.
3. Bewilligtes Geld ist ein **Zuschuss, kein Darlehen** (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit); zurückgefordert wird nur in Ausnahmefällen, etwa bei falschen Angaben.

## Wer es nutzen kann

- Arbeitslos gemeldet (Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld)
- Von Arbeitslosigkeit bedroht (Kündigung liegt vor oder befristeter Vertrag läuft aus, arbeitsuchend gemeldet)
- Auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Ausbildung
- Weitere Gruppen laut BA-Weisung (z. B. Rehabilitanden); ob man dazugehört, sagt die Vermittlungsfachkraft

Nicht förderfähig laut BA-Weisung: wer ungekündigt und unbefristet beschäftigt ist und nur aus persönlichen Gründen wechseln möchte.

## Was erstattet werden kann

Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen und Material, Porto und Versand, Fahrt- und Übernachtungskosten zu
Vorstellungsgesprächen, Fahrtkosten zum Arbeitsantritt und Pendelkosten, getrennte Haushaltsführung und Umzug,
Arbeitsmittel und Arbeitskleidung, Nachweise wie Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis. Die Liste ist nicht
abschließend; im Einzelfall können auch Werkzeuge wie BewerbungGPT dazugehören.

Feste bundesweite Beträge gibt es nicht. Einzelne Stellen setzen in der Verwaltungspraxis zum Beispiel
5 Euro pro schriftlicher Bewerbung an, teils gedeckelt auf etwa 260 Euro im Kalenderjahr; die Werte
unterscheiden sich regional stark und sind Richtwerte, keine gesetzlichen Summen.

## So beantragst du es (vier Schritte)

1. **Vor dem Kauf mit der Vermittlungsfachkraft sprechen** und die Förderung möglichst in der Eingliederungsvereinbarung festhalten lassen (laut BA-Weisung gilt der Tag der Festlegung als Antragstag).
2. **Antrag stellen:** online über jobcenter.digital bzw. die Agentur für Arbeit, schriftlich, persönlich oder telefonisch.
3. **Bewilligung abwarten**, erst dann kaufen.
4. **Beleg einreichen:** Bei jedem Kauf (Einmalpaket 7,99 € oder Premium 12,99 €/Monat bzw. 79,99 €/Jahr) gibt es automatisch eine Rechnung per E-Mail. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmer nach § 19 UStG), der Betrag ist der Endpreis.

## Häufige Fragen

- **Sichere Erstattung?** Nein, Ermessensleistung. Deshalb vor dem Kauf fragen.
- **Ablehnung?** Die Behörde muss ihr Ermessen fehlerfrei ausüben und begründen. Gegen den Bescheid ist schriftlicher Widerspruch möglich, danach die Klage vor dem Sozialgericht.
- **Gilt das nach der Reform 2026 noch?** Ja. Die Grundsicherungsreform 2026 hat vor allem das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt und den Vermittlungsvorrang wieder eingeführt; das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III gibt es weiterhin.

## Über BewerbungGPT

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